VersicherungenFür Personen- und/oder Sachschäden von Dritten ist eine Haftpflichtversicherung mit einem Deckungsumfang von 4 Millionen € pauschal für den Einzelfall abgeschlossen. Für die Schiffe besteht eine Yacht-Kaskoversicherung, die alle Schäden am Schiff mit Ausrüstung (nicht Verlust oder Diebstahl) abdeckt, die nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht sind. Da der Charterer/Skipper nach unserem Chartervertrag nicht für Folgeschäden (wie Charterausfall) haftet, sind damit eigentlich alle Risiken abgedeckt. Es bleibt nur der Selbstbehalt der Kaskoversicherung in Höhe von 2.000 €, die der Charterer als Kaution zu hinterlegen hat. KautionsabgeltungDie Kaution kann durch eine Kautionsabgeltung abgegolten werden, die mit der Charter vereinbart wird. Die Kaution ermäßigt sich dann auf 300 €; gleichzeitig ist der Charterer eingeschlossen in die Skipper- haftpflichtversicherung, die im Rahmen der Haftpflichtversicherung (s.o.) für unsere Eigner besteht. Damit sind Haftungsansprüche für Personenschäden (keine Sachschäden) von Crewmitgliedern gegenüber dem Skipper oder auch unter-einander im Zusammenhang mit der Schiffsführung gedeckt. |